Hallo Sebastian,
da stimme ich nicht ganz zu: Die Reifenbindung ist aufgehoben und die Verantwortung nach EU-Recht an den Reifenhersteller verschoben worden. Fazit: Wenn ein Reifenhersteller die für Deine gewünschte Kombi (die Dimension muss eingetragen sein) eine
schriftliche Freigabe gibt, dann darfst Du die auch fahren, egal, was im Schein steht!
[Habe sogar schon gehört, das TÜV-Menschen (ja, das sind auch Menschen) etwas anderes behaupten, aber dies ist definitiv richtig. Diese Behauptung ist auch belegbar!]
Also frag' direkt beim Hersteller, auf den Homepages findest Du i.d.R. bereits ein Formular für solche Anfragen.
Gruss
Wuchtl
(Tempomat ist nicht vergessen, aber mir brennt der Hut, arbeitstechnisch!)