10.02.2004, 14:48
 
*Themenstarter*
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#9 |
| Grandprix Fahrer ![Wolfsburg -[Deutschland]- Wolfsburg -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | WOB | ![Wolfsburg -[Deutschland]- Wolfsburg -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | OO | 7 | 7 |
Registriert seit: 20.08.2002 Ort: Wolfsburg
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Wagen: BMW Z3 M coupé 3.2 Zweitwagen: V Max | RE: Auffahrt auf die BAB ???
Durch ein anderes Forum bin ich auf den §42 der StVO hingewiesen worden.
Dort stehen eindeutige Aussagen:
§42 Abs. 6
Nr.1 Leitlinien
Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken.
Die Markierung bedeutet:
a. bis d. sind hier nicht von Bedeutung
e.
sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;
f.
gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen; Also, alles im grünen Bereich. Kann ich meinem Namen wieder alle Ehre machen. 
Gruß Detlef
WOB 77 |
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