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Zitat von morituri
Etwaige Mängel dürfen seitens des Verkäufers sowieso nicht verschwiegen werden. Wenn man von Mängeln weiß und diese verschweigt fällt das gleich mal unter Betrug, zumal man als Käufer (unabhängig davon ob der Mangel dem Verkäufer bekannt war oder nicht) dann vom Kaufvertrag zurücktreten falls der/die Mängel nicht behebbar ist/sind.
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Arglistige Täuschung nennt das er Jurist .... zumindest was die Rückabwicklung im zivilrechtlichen Sinn angeht, Betrug ist dann die Strafrechtliche Seite....