| AW: Schei.... BMW Bei Wandlungen ist das deutsche Recht sehr kundenfreudlich, das mögen die Händler nicht und sie vermitteln dir dann den Eindruck, dass das alles nicht so einfach wäre für einen Kunden.
Grundsätzlich gilt: Wenn ein und derselbe Mangel nach 3 Versuchen nicht abgestellt werden konnte hat der Kunde das Recht, das Auto zu wandeln.
Dir werden die bisher gefahrenen Kilometer mit 0,67% je 1000 km in Rechnung gestellt (kann variieren), was je nach Mangel ein Grund sein kann, das Auto lieber mit Mangel privat zu verkaufen.
Wichtig bei Wandlungsvorhaben ist, sich auf einen einzigen Hauptmangel zu beziehen und alle anderen nur als Nebenmängel aufzuführen, die teilweise auch behoben wurden.
Und du musst ein klares Ziel haben, wenn du das Geld zurück möchtest, wird dein Händler dir den ein oder anderen Stein in den Weg schmeißen, willst du ein gleichwertiges Auto haben, geht's mit Zähneknirschen. Entscheidest du dich für ein höherwertiges Auto, kommt dir dein Händler wandlungsmäßig sehr entgegen ... das sollte einem zu denken geben *gg*
Einen Anwalt einzuschalten lohnt sich erst, wenn sich München quer stellt oder du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Gruß, Frank |