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Alt 24.03.2005, 20:08   #2
Racer 2
Grandprix Fahrer

 
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Wagen: anderer Wagen
Racer 2 gibt einen aus! Bravo!!!Racer 2 gibt einen aus! Bravo!!!Racer 2 gibt einen aus! Bravo!!!Racer 2 gibt einen aus! Bravo!!!Racer 2 gibt einen aus! Bravo!!!Racer 2 gibt einen aus! Bravo!!!
AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Zitat:
Zitat von Andreazzz
Ich habe vorgestern einen Corsa B für meinen 18jährigen Stiefsohn gekauft.
Optisch tadellos, Schiebedach, Airbags, BJ 97,1.Hd, 66.000 km, frischem TÜV und AU vom Vertragshändler um die Ecke für 3.200 Euro mit Kaufvertrag.

Heute stelle ich nach dem Schalten und Gasgeben fest, dass ein Klackern auftritt (ähnlich dem des Zettis an der Kardanwelle, nur wesentlich stärker)und ich tippte auf Spiel an den Antriebswellen.
Das Gezerre an den Antriebsrädern erachtete ich für einen Fronttriebler als normal. Es stellte sich heraus, dass die Köpfe der Lenkhebel auf beiden Seiten total verschlissen sind. Die Räder lassen sich auf jeder Seite mindestens 4-5 mm hin und her bewegen.
Der TÜV-Bericht vom 22.3. sagt aus "Fahrzeug ohne erkennbare Mängel"!

Ich war heute morgen beim Händler, der sagt "Haben wir nicht gesehen, ist Verschleiß, diese Teile sind nicht über die Garantie versichert".
Ich war anschließend mit dem Fahrzeug und dem Bericht beim prüfenden TÜV und forderte die Prüfgebühr zurück, der sagt aber "Der Bericht beinhaltet immer nur den Fahrzeugzustand am Tag der Prüfung und nicht mehr und Sie dürfen so nicht mehr mit dem Fahrzeug fahren, nur bis zur Werkstatt!" Die Drohung mit der Presse läßt die ganz kalt!
Man bedenke: Das Fahrzeug bekommt ein 18 jähriger Fahranfänger.
Der wickelt sich damit um einen Baum und schon sind es wieder die Anfänger ohne Praxis und unangepaßte Geschwindigkeit, weil das die einfachste Begründung ist.
Wie kann ich diesen Pfeifen das Handwerk legen?
Ein befreundeter Gutachter hat mir die Mängel schon schriftlich bestätigt.

Gruß Andreas



PS: Der gleiche TÜV-Prüfer hat sich letztens bei der Untersuchung am
Zetti 10min über den fehlenden Gurtstopper am Fahrergurt aufgeregt und dies´ auch noch als Mangel im Bericht notiert.
Hallo !
kenn die gesetze bei euch nicht,aber wenn ich solch einen wagen verkaufen würde müsste ich dafür gewährleisten !(bin selbstständig im KFZ bereich)
Natürlich sind verschleißteile ausgenommen aber wenn du das fahrzeug erst 2-3 tage fährst ist solch ein mangel innerhalb dieser kurzen zeit nicht möglich,sprich er ist bei der übergabe bereits vorhanden gewesen.
Somit ist der Händler dafür haftbar.Ich würde mit ihm raschest sprechen damit er den mangel anerkennt und promt auf gewährleistungsbasis repariert.
Je länger ihr wartet um so blöder wird das ganze .


ps.komme aus österreich
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