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Alt 25.03.2005, 02:13   #5
ÖsiSchurli
Fahrer macht Rennzulassung
 
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ÖsiSchurli sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
AW: Erfahrungen mit dem TÜV

Zitat:
Zitat von Andreazzz
...Ich war heute morgen beim Händler, der sagt "Haben wir nicht gesehen, ist Verschleiß, diese Teile sind nicht über die Garantie versichert".....
Zitat:
Zitat von Racer 2
kenn die gesetze bei euch nicht,aber wenn ich solch einen wagen verkaufen würde müsste ich dafür gewährleisten !(bin selbstständig im KFZ bereich)
Natürlich sind verschleißteile ausgenommen aber wenn du das fahrzeug erst 2-3 tage fährst ist solch ein mangel innerhalb dieser kurzen zeit nicht möglich,sprich er ist bei der übergabe bereits vorhanden gewesen.
denke drohen mit konsumentenschutz reicht vollkommen
wenn nein dann schweres geschütz
Ich denke die Konsumentenschutzgesetze sind wohl ähnlich:

Rechtlich seh ich die Sache so: Du hast ein gebrauchtes, aber verkehrstüchtiges Fahrzeug gekauft. Und jetzt stellt sich heraus, dass dieses Fahrzeug gar nicht verkehrstüchtig ist.
Dieser Mangel stellt einen versteckten Mangel dar und fällt unter die Gewährleistung. Hat mit "Gebrauchtwagengarantie" oder "Verschleißteilgarantie" nichts zu tun. Du mußt allerdings den nunmehr erkannten Mangel unverzüglich rügen und die Behebung fordern.
Zitat:
Ein befreundeter Gutachter hat mir die Mängel schon schriftlich bestätigt.
Ist der befreundete Gutachter KFZ Sachverständiger? Ich meine hat er ein Gutachten erstellt? Würde ich machen lassen - insbesondere auf den Hinblick, dass ein solcher Verschleiß ja wohl nicht in 3 Tagen aufgetreten sein kann........ es sei denn Du bist in den 3 Tagen 10 000 km gefahren

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, würd ich mal mit denen reden..... Wenn nein: Gibt es in Deutschland auch einen Konsumentenschutzverein? Ist bei uns in Ösiland so eine halbstaatliche Stelle die sich um solche Fälle kümmert wenn der Konsument anders nicht zu seinem Recht kommt.

Würd aber bei allem Ärger empfehlen das Ganze im Guten zu regeln, aber durchaus mit Nachdruck (rechtlichen meine ich - Zeitung und Medien schaffen nur viel Ärger und böses Blut...)

Bzgl. TÜV: Denen würde ich das Gutachten zur Kenntnis bringen und sie um Stellungnahme ersuchen - so im Sinne: Wie es denn sein kann, dass....... Mal sehen was kommt.
Es gibt glaube ich in Deutschland einen Dachverband der TÜV Organisationen. Dorthin könnte man auch eine Sachverhaltsdarstellung schicken und Aufklärung verlangen.

Ich wünsche dir jedenfalls, dass es im Guten endet.

Liebe Grüße aus den Bergen Tirols,
Georg
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