das geht sogar bei geschlossenem verdeck, wenn die beifahrer nicht sonderlich anspruchsvoll in punkto komfort sind...hier ein beweisfoto:
p.s. rechtlich gesehen stellt dies noch nicht mal eine ordnungswidrigkeit dar, solange da zulässige gewicht nicht überschritten wird und die vorhanden sicherheitsgurte angelegt werden...ist eine kleine gesetzeslücke.
das dies sicherheitstechnisch zu beanstanden ist, steht aber wohl außer frage.