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AW: Kindersitz und Airbag
Hallo zusammen,
also rechtlich gesehen ist es erlaubt, Kinder vorne in Kindersitzen zu transportieren. Bei aktiviertem Airbag dürfen allerdings keine nach hinten gerichteten Kindersitze verwendet werden (StVZO Paragraf 35a ).
Aber ein Airbag ist für das Körpergewicht eines Erwachsenen konstruiert und kann bei Kindern Verletzungen verursachen. Das Kind muß also so positioniert werden, dass es bei einer Entfaltung des Airbags nicht damit in Berührung kommen kann. Man soll auf jeden Fall den Sitz ganz nach hinten fahren. Ob letztendlich jedes Verletzungsrisiko ausgeschlossen werden kann ist fraglich, zumal die Größe von Kind und Sitz variieren.
Also grundsätzlich abschalten, wenn möglich !
Gruß, Ralf
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