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Zitat von ulkiman ... das verhältniss zwischen strafmass und bussgeld ö.ä. passt nich,geht einer klauen im laden,kommt mit "du du"davon,has das lenkrad nich eingetragen : 3 punkte 1 monat fahrverbot...... |
Ja, dieser Meinung bin ich durchaus auch. Neben Punkten in Felnsburg und Fahrverbot sollte das Fahrzeug eingezogen und ein Strafverfahren eingeleitet werden.
Eigentumsdilikte werden in D derzeit noch immer härter bestraft, als Körperverletzungen. Ist geschichtlich bedingt, Körperverletzungen trug der "Pöbel" unter sich aus, Eigentumsdiikte betraf schon eher die Gesellschaftsschicht, die auch die Gesetze machte.
Natürlich möchte ich wenigstens einmal auf Bewährung falsch parken oder zu schnell fahren.

Aber hast Du schon einmal daran gedacht, was passieren kann, wenn ein fehlerhaft montietes Lenkrad seinen Dienst versagt

oder das montierte Lenkrad bauartbedingt dazu führt, dass ein Fahrzeug führerlos wird

Da können Personen- und Sachschäden eintreten, die die meisten, die Veränderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen, wohl kaum überblicken (jedenfalls bekomme ich immer wieder den Eindruck, dass es so ist).
Spätestens wenn Deine Frau oder Freundin, Dein Kind, Deine Mutter .... von solch einen "Unfall" betroffen sind, wirst Du anders darüber denken.
Wenn es technisch i.O. ist, dann bekommt man die meisten Dinge wohl auch eingetregen und zugelassen. Der Rest gehört runter von der Straße.
Gruß
tcb