Wenn es tatsächlich 24 km/h waren, dann droht im Wiederholungsfall nicht
zwingend ein Fahrverbot. "Schlechtes Benehmen" erhöht die Wahrscheinlichkeit aber allemal. Das ist im Ergebnis eine Ermessensentscheidung

. Zu den Pflichten gehört auch die Beachtung der StVo insgesamt.

Es hat auch schon Fahrverbote wegen falschen Parkens gegeben. Man muß es nur permanent wiederholen.
Gruß
tcb
§ 4 Regelfahrverbot
(2)1Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen.
2Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.