13.06.2005, 15:26
 
*Themenstarter*
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#8 |
| Grandprix Fahrer ![Zwickau -[Deutschland]- Zwickau -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | Z | ![Zwickau -[Deutschland]- Zwickau -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | OZ | 3 | 0 |
Registriert seit: 03.01.2005 Ort: 80 km bis zur NS Alter: 99
Beiträge: 3.373
Wagen: BMW Z3 coupé 3.0 Wagendetails: T Car-Twingo Zweitwagen: Kilo Gixxer | AW: Blitz-74km/h :-(( Zitat: |
Zitat von tcb
§ 4 Regelfahrverbot
(2)1Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. 2Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. | Gut zu wissen,
ich war 74 -3km/h=71km/h schnell.
Also 21 zu schnell.
Dann darf ich ja weiter 20km zu schnell fahren ,ohne zu Fuss zu gehen.
Gruss Klaus
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