Wenn Du vom "echten" Leasing sprichst, also von den Verträgen, bei denen tatsächlich eine Leasingrate vereinbart ist und das Fahrzeug nach Ablauf der Leasinglaufzeit an BMW zurückgeht, einschließlich des Restwertrisikos, dann fehlt in der Betrachtung schlicht der "Kaufpreis".
Die externen Leasinganbieter bekommen Händlereinkaufspreise und legen diese dem Leasingvertrag zugrunde. BMW nimmt zunächst den Listenpreis des Fahrzeugs; und genau da kommt die Differenz her.
Im Ergebnis ist es erforderlich, mit dem Händler die Leasingrate auzuhandeln, so wie den Kaufpreis auch. Der Händler verkauft gedanklich das Fahrzeug an die BMW-Leasingbank.
Gruß
tcb