Hallo
Man darf noch bis zur Grenze. Je nach Vergehen gibt es ein befristetes oder unbefristetes Verbot, den ausländischen Führerschein (den man zurückerhält) in der Schweiz/Liechtenstein zu benutzen. Je nach Abkommen (mit der EU gibt es wohl eines) wird die Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, informiert.
Übrigens: Viele wissen nicht, das Führerscheinausländer gegenüber den Inhabern der CH/FL-Fahrlaubnis erheblich im Vorteil sind, weil fast alles mit (saftigen) Geldbussen über die Bühne geht. Wir müssen den Schein sehr schnell abgeben.
Ciao bummsbass