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Zitat von Chuck
Also ich denke es wird Probleme geben mit der Finanzierung! 1. Dadurch dass der Arbeitsvertag nur 1 Jahr gültig ist. 2. Dadurch dass er höchstens eine "B" Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) bekommen wird, wird es nicht so einfach ein Auto zu finanzieren.
Ich spreche da zum Teil aus eigner Erfahrung, zwar keine Finanzierung aber wenn man schon bei einem einfachen Telefonaschluss vor 7 Jahren 450 Euro Kaution hinterlegen musste (da man ja jederzeit wieder abhauen könnte), denke ich dass es nicht einfacher wird ein Auto zu finanzieren.
Wie lange will er denn in der Schweiz bleien? Nur das eine Jahr? Falls ja könnte er ja sich das Auto in D kaufen (finanzieren) und dann eine Art "Aufenthaltsbewilligung" für das Auto beim Zoll beantragen. Diese gilt maximal für 2 Jahre und dann könnte er ja das Auto letztendlich importieren. ... ach ja und apropos Auto fahren ... er sollte innerhalb des ersten Jahres (falls er länger bleiben möchte / muss) seine deutschen Führerschein in einen schweizer Führerschein umwandeln, sonst sitzt er nach 1 Jahr da und muss noch mal in die Fahrschule!!
Gruss
Chuck
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Also, der Vertrag ist halt erstmal für 1 Jahr. Liegt wohl an beiden Seiten, obs länger wird. Das kann man ja nie vorher wissen.
Ist echt kompliziert

Was kostet denn so ungefähr eine Aufenthaltsbewilligung fürs Auto? Nur mal so grob....