| AW: ebay - Spassbieter bzw. Account geknackt Hi,
sowas muß dein "Spaßbieter" immer über eBay direkt laufen lassen. Du solltest das ihm eventuell auch mitteilen, das du seine Geschichte nur akzeptierst, wenn eBay sie bestätigt. Und wenn eBay das tut dann bekommst du sicher auch diene Gutschrift.
Sollte eBay das nicht bestätigen, du aber auch keinen monatelangen Rechtsstreit führen willst, dann verlang von ihm wenigstens die Gebühren für die Auktion zurück. Den Schaden, den dein "Spaßbieter" dadurch erleidet, kann er sich ja vom vorgeblichen Account-Hacker zurückholen.
gruß, Texx
Geändert von Texx (06.11.2005 um 16:52 Uhr).
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