| AW: ebay - Spassbieter bzw. Account geknackt Also mal zum Verständnis!! Ebenso entschied das OLG Köln (Urt.v.06.09.2002-Az.: 19 U 16/02 [2]; Vorinstanz LG Bonn, Urt. V. 07.08.2001-Az.: 2 O 450/00 [3], da es keine entsprechenden Sicherheitsstandards bei den Passwörtern gebe, werde ein solcher Anscheinbeweis nicht begründet. Auf der gleichen Linie liegt die Entscheidung des AG Erfurt (Urt. V. 14.09.2001-Az.: 28 C 2354/01 [4]: „ Die Angabe einer E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Passwort ist noch kein ausreichendes Indiz dafür, dass es eine bestimmte Person gewesen ist, die an einer Internetversteigerung teilgenommen hat.“ Accounts werden missbraucht, indem ohne Zustimmung des Accountinhaber Transaktionen eingestellt oder Gebote abgegeben werden. Bei Abschluss der Ersteigerung kommt es nicht zum Vertragsabschluss mit dem Nutzer, dessen Account missbraucht wurde. Also sei froh das dir kein Schaden entstanden ist und die Gebühr bei eBay brauchst du bestimmt nicht zu bezahlen wenn es nicht zum verkauf gekommen ist!!!! Gruss matze
__________________ Gruss Matthias
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