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AW: ebay - Spassbieter bzw. Account geknackt
edit:
Die Rechtssprechung geht aufgrund der mangelhaften Sicherung insbesondere bei Ebay-Accounts davon aus, dass nicht der Accountinhaber nachweisen muss, dass sein Account missbraucht wurde. Nachweispflichtig für die Tatsache, dass der Account nicht missbraucht worden ist, ist daher der Vertragspartner, in diesem Fall ihr Mandant!
Gruss Matze
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Gruss Matthias
Carpe Diem
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