| AW: ebay - Spassbieter bzw. Account geknackt Zitat: |
Zitat von Meenzer Bub Doch geht !
Es gibt ein Formular worin Du Dich mit dem "Spaßbieter" einigen kannst vom Kauf zurückzutreten. http://pages.ebay.de/unpaid_item/transition.html
Anschließend bekommst Du von eBay die Verkaufsprovision gutgeschrieben !
Die Einstellgebühr muß bei wiedereinstellen dann nicht nochmal bezahlt werden.
Gruß Thomas | Ja, danke, das kann man nach 7 Tagen beantragen.
Mit Entschädigung meinte ich aber ein mir entstandener Schaden, der z.B. so aussehen könnte:
Min Gebot war 24.900€, Sofortkauf dagegen 25.900€. Ersteigert ihn nun jemand für "nur" 24.900€, ist mir ein Schaden von 1.000€ entstanden.
Oder aber es ersteigert ihn gar keiner und ich gebe ihn, wie mit meinem freundlichen vereinbart im Dez. zurück, dann wäre der Differenzbetrag noch etwas größer.
ggrrrrrrrrrrhhhhhhhhhh, hätte das Geld gut zu meiner neuen Anzahlung brauchen können
__________________ Grüße vom Kinofan
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