Tach die Herrschaften,
Bei uns in BL haben wir Online Halterauskünfte schon seit einigen Jahren verfügbar. Hab mich zuerst auch mächtig darüber aufgeregt, aber:
Gesetzliche Grundlage Gemäss Art. 126 Abs. 1 der Verordnung vom 27.10.1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) können "Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden".
Vonwegen, Datenschutz ...
Man kann sich auch sperren lassen, jedoch nur mit schriftlichen Gesuch und Begründung. Was nicht steht ist, dass dies nur für die Onlineabfrage gilt.