Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.12.2005, 20:11   *Themenstarter*   #4
DrPepper
Bastel Member
 
Benutzerbild von DrPepper


 
Registriert seit: 27.03.2003
Ort: Bad Bramstedt
Alter: 30
Beiträge: 1.783

Wagen: Z4 roadster 2.2
DrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein Lichtblick
AW: juristische Hilfe erbeten, Versandrisiko

Ich bin gerade ein Stückchen schlauer geworden. Scheinbar trägt der Käufer das Risiko. § 447 I BGB

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
DrPepper ist offline   Mit Zitat antworten