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Alt 23.12.2005, 22:50   #6
hcb
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Hannover -[Deutschland]- H Hannover -[Deutschland]- C B

 
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AW: juristische Hilfe erbeten, Versandrisiko

Zitat:
Zitat von DrPepper
Ich bin gerade ein Stückchen schlauer geworden. Scheinbar trägt der Käufer das Risiko. § 447 I BGB

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

So so!

Da bleibt nur noch zu klären, wo bei einer Internetauktion - sofern nicht explizit vereinbart - der Erfüllungsort ist. Mitnichten ist dies automatisch Dein Modem...

> "eingeliefert am 16.12.05 in Bad Bramstedt"

Ist das das Einlieferungspostamt, oder das Empfangspostamt? Ist eigentlich auch egal. Von der Post bekommst Du 50,00 €s, das wars.

Der Käufer kann jedoch keinen Schadenersatz verlangen. Insofern kann er - sofern Du nicht noch ein paar Karten im Schrank hast - lediglich auf Rückgängigmachung des KVs bestehen.

Mail ihm das ganze rüber, nicht daß Du auch noch eine negative Bewertung bekommst.

Und immer dran denken: Wertvolles nur versichert mit Rückschein, denn nirgendwo wird soviel geklaut, wie bei der Post.

(Hab mal Mac gekauft für 1.200 €s via NN, Geld dem Postbeamten übergeben, ist beim Verkäufer aber erst 4 Monate später eingetroffen!!!!)

Gruß
hcb
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