Zitat:
|
Zitat von hcb > "eingeliefert am 16.12.05 in Bad Bramstedt" Ist das das Einlieferungspostamt, oder das Empfangspostamt? |
Wie es der Name schon sagt. Das ist das Postamt wo ICH das Einschreiben EINGELIEFERT habe.
Zitat:
|
Zitat von hcb Der Käufer kann jedoch keinen Schadenersatz verlangen. Insofern kann er - sofern Du nicht noch ein paar Karten im Schrank hast - lediglich auf Rückgängigmachung des KVs bestehen. |
Wieso soll er dadrauf bestehen können? Er trägt das Risiko, nicht ich.