Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.12.2005, 00:37   *Themenstarter*   #7
DrPepper
Bastel Member
 
Benutzerbild von DrPepper


 
Registriert seit: 27.03.2003
Ort: Bad Bramstedt
Alter: 30
Beiträge: 1.783

Wagen: Z4 roadster 2.2
DrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein LichtblickDrPepper ist ein Lichtblick
AW: juristische Hilfe erbeten, Versandrisiko

Zitat:
Zitat von hcb
> "eingeliefert am 16.12.05 in Bad Bramstedt" Ist das das Einlieferungspostamt, oder das Empfangspostamt?
Wie es der Name schon sagt. Das ist das Postamt wo ICH das Einschreiben EINGELIEFERT habe.



Zitat:
Zitat von hcb
Der Käufer kann jedoch keinen Schadenersatz verlangen. Insofern kann er - sofern Du nicht noch ein paar Karten im Schrank hast - lediglich auf Rückgängigmachung des KVs bestehen.
Wieso soll er dadrauf bestehen können? Er trägt das Risiko, nicht ich.
DrPepper ist offline   Mit Zitat antworten