24.12.2005, 00:49
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Registriert seit: 19.02.2005
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Wagendetails: The BlackDuck!
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AW: juristische Hilfe erbeten, Versandrisiko
Zitat:
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Zitat von DrPepper
Wieso soll er dadrauf bestehen können? Er trägt das Risiko, nicht ich.
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Ein Versendungsverkauf liegt aber nur vor, wenn der Verkäufer neben dem Versand auch Abholung ermöglicht und der Käufer auf Versand besteht. Der
Käufer hat dem Verkäufer gegenüber eine sogenannte Holschuld.
Der Verkäufer erfüllt in diesem Falle bereits seine vertraglichen Verpflichtungen, wenn er die Kaufsache an den Transporteur (Post usw.) übergibt.
Bietet der Verkäufer dagegen nur den Versand an und ermöglicht keine Abholung, so wird von einer sogenannten Bringschuld gesprochen, die der Verkäufer nur dann erfüllt, wenn er die Ware beim Käufer anliefert und aushändigt.
Geht die Ware beim Versand verloren, haftet er für den Verlust.
Interesant ist in diesem Zusmmenhang auch Abschnitt 2 §447 BGB:
Zitat
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Will heissen, habe ich als Käufer versicherten Versand verlangt und versendet der Verkäufer unversichert, haftet er für den Verlust der Ware.
Der Käufer muss aber beweisen können, dass er versicherten Versand verlangt hat.
Ist der Verkäufer gewerblich und der Käufer Privatmann, so gilt oben gesagtes nicht mehr. §474/2 BGB legt fest, dass in diesem Fall immer der Verkäufer (Händler) das Versandrisiko trägt
Gruß
hcb
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