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RE: Verjährt!
Mal grundsätzlich.
1. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate und 14 Tage für eine mögliche längere Postlaufzeit.
2. Ein qualifizierter Rotlichverstoß liegt nur dann vor, wenn entweder ein hiermit beauftragter Polizeibeamter dies feststellt, oder wenn beide Induktionsschleifen überfahren werden und somit 2 Bilder gemacht wurden. Die erste Schleife befindet sich direkt hinter der weißen Linie, die zweite in Fahrtrichtung ca. in Kreuzungsmitte.
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