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Zitat von Z3 Coupebunny Ich dachte immer, die eigene Versicherung streckt vor und holt sich dann das Geld bei der Gegnerischen - ohne dass dies ein Schuldgeständnis nach sich zieht. |
Das wüsste ich zwar nicht, aber bei Deiner eigenen Versicherung fragen kostet so oder so nichts, wenn Du Vollkaskoversichert bist. Unabhängig davon steht Dir Verzugszins von der gegnerischen Versicherung zu, fragt sich nur, ab welchem Zeitpunkt. Genau dies ist Sache Deines Anwalts, die gegnerische Versicherung
und den Unfallgegner nach einem 'angemessenen' Zeitraum in Verzug zu setzen, sprich mit Klage zu drohen. Aber bis Du die Kohle tatsächlich bekommst, kann schon auch ein Jahr oder mehr vergehen, damit musst Du Dich abfinden. Versicherungen sehen Abläufe meist sehr viel weniger 'klar' als der Versicherte, insbesondere ein Schuldeingeständnis des Unfallgegeners könnte sogar zum Problem (für Ihn) werden.
Abgesehen davon hast Du das Recht, den Anwalt zu wechseln, wenn der nicht in Deinem Sinne agiert.
Gruss
Wuchtl