15.02.2006, 19:20
 
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| Café Racer ![Bergheim -[Deutschland]- Bergheim -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | BM | ![Bergheim -[Deutschland]- Bergheim -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | WZ | 8 |
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Wagen: BMW Z8 roadster Zweitwagen: Z8 | AW: Kommentare zum Z8 Rahmenthema Zitat: |
Zitat von tcb Was in den USA auffällig ist, ist m.E. allenfalls die Höhe der SE-Ansprüche. Denn man darf nicht vergessen, dass völlig aussichtslose Sachen nunmal nicht gern übernommen werden. Daran verdient ein Anwalt in den USA nix.
Gruß
tcb  | Dem möchte ich widersprechen. Gängige Praxis ist es, jemanden in einen Rechtsstreit zu verwickeln, z.B. als Arbeitgeber. Die Minimalkosten für einen solchen Streit (eigene RA-Kosten, Gerichtskosten) liegen bei $200-300k. Die Gegenseite hat oftmals keine Substanz, um so was zurückzuzahlen. Also einigt man sich frühzeitig auf irgendein Settlement...
__________________ Viele Grüße, Dieter |
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