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Zitat von Brummm Öhm, und daher machst Du bei der Mode mit und wirfst ebenfalls fleißig in den Raum? Hmmm... nach dem "warum" hatte erst ich gefragt, stimmt. Darauf hin kam ein ziemlich überflüssiger Kommentar Deinerseite.
Deine Begründung, die Du jetzt nachgereicht hast, klingt durchaus nachvollziehbar. Mir geht es aber darum, die Frage wirklich wasserfest zu klären, und da helfen Vermutungen nicht. Das ist nicht böse gemeint.
Hier ist zumindest mal die grundsätzlich relevante Vorschrift (Auszug) aus der StVZO: §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn ... (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
...
Bzgl. der Verdeckmodule dürfte § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO relevant sein. Und da stellt sich wie schon vermutet die - sicherlich nicht uninteressante - Frage, ob vom Einbau der Verdeckmodule eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Du hast dazu oben schon Argumente geliefert, und ich kann mir durchaus vorstellen, dass Du damit teilweise Recht hast. Dennoch bleiben mir wichtige Fragen offen. Ist z. B. eine Person, die sich bei einem geparkten Fahrzeug am sich bewegenden Verdeck den Finger klemmt, überhaupt ein Verkehrsteilnehmer i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO?  Die Personen in dem von Dir zitierten brennenden Haus sind es ganz sicher nicht. Stellt weiter ein nicht getestetes Elektronikmodul schon per se eine Gefährdung im Straßenverkehr dar?
Wie Du siehst, ist die Beantwortung der Frage nunmal nicht trivial.
Grüße
Jan |
Ja aber das in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeug ist durch so ein Einbau verändert worden.
Ob ein eine Person als Verkehrsteilnehmer gillt, hängt bestimmt davon ab, wie es ausgelegt wird. Ich sage hier mal ja, da z.B. ein betrunkener Mensch, welcher durch seine unkontrolliertheit andere gefährden kann, auch seinen Führerschein verlieren kann, obwohl er nur zu Fuß unterwegs ist.
Das Beispiel mit dem Haus sehe ich so. Da ich was an dem Wagen verändert habe, erlischt die Betriebserlaubnis. Die Versicherung, welche den Schaden an den Personen oder dem Haus regulieren soll, beruft sich dann auf das nicht genehmigte eingebaute Teil im Auto.
Beispiel: Ein Kollege von mir (der von der: eh alder, bist Du krass, oder was-Sorte) hat sich, weil es cooler ist, in den Fußraum solche Neonleuchten (welche anscheinend bei Computern zur Verschönerung eingeaut werden) angeschlossen. Diese haben dann nachts durch einen Kurzschluss angefangen zu kokeln und das halbe Auto in Brand gesetzt. Der Gutachter hat das festgestellt und die Versicherung hat deswegen nicht gezahlt, weil erlöschen der Betriebserlaubnis.