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Alt 16.02.2006, 13:19   #62
Brummm
Grandprix Fahrer
 
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Wagen: BMW Z4 roadster 3.0
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AW: Modul Verdeckautomatik

Zitat:
Zitat von z4owner
Ja aber das in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeug ist durch so ein Einbau verändert worden.
Lies die gesetzlichen Vorschriften, es geht um die Fahrzeugart (siehe § 19 Abs. 2 Nr. 1 StVZO).

Zitat:
Zitat von z4owner
Ob ein eine Person als Verkehrsteilnehmer gillt, hängt bestimmt davon ab, wie es ausgelegt wird. Ich sage hier mal ja, da z.B. ein betrunkener Mensch, welcher durch seine unkontrolliertheit andere gefährden kann, auch seinen Führerschein verlieren kann, obwohl er nur zu Fuß unterwegs ist.
Ja sicher ist es eine Frage der Auslegung. Daher kommen wir hier auch mit Vermutungen keinen Meter weiter. Der betrunkene Fußgänger ist ein anderer Fall. Nochmal: Viele von uns haben ein Verdeckmodul eingebaut. Da helfen Vermutunge nicht weiter wenn man wissen will, ob man das Fahrzeug im Straßenverkehr noch bewegen darf, oder nicht.

Zitat:
Zitat von z4owner
Das Beispiel mit dem Haus sehe ich so. Da ich was an dem Wagen verändert habe, erlischt die Betriebserlaubnis.
So einfach ist es eben nicht, siehe oben. Verstehst Du nun, warum Dein einfaches "richtig" von vorhin einfach zu wenig war?

Zitat:
Zitat von z4owner
Beispiel: Ein Kollege von mir (der von der: eh alder, bist Du krass, oder was-Sorte) hat sich, weil es cooler ist, in den Fußraum solche Neonleuchten (welche anscheinend bei Computern zur Verschönerung eingeaut werden) angeschlossen. Diese haben dann nachts durch einen Kurzschluss angefangen zu kokeln und das halbe Auto in Brand gesetzt. Der Gutachter hat das festgestellt und die Versicherung hat deswegen nicht gezahlt, weil erlöschen der Betriebserlaubnis.
Das gibt einen Anhaltspunkt, weil man Parallelen ziehen kann. Wirklich weiter hilft uns das aber auch nicht, fürchte ich. Zu verbauten Neonleuchten gibt es ja m. E. auch Rechtsprechung. Zu Verdeckmodulen oder vergleichbaren Bauteilen vielleicht auch? Ich kenne bisher leider keine.

Grüße
Jan
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