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Alt 22.02.2006, 13:46   #84
racerz336
Rennfahrer
 
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racerz336 wird schon bald berühmt werden
AW: Modul Verdeckautomatik

So, der erste TÜV weiß nun Bescheid. Ob die das per Rundschreiben verbreiten, weiß ich nicht. Hoffentlich bekommt keiner von uns demnächst bei einer Untersuchung Probleme.

Weiterhin wäre anzumerken, dass der TÜV in Deutschland nicht für die Rechtsprechung zuständig ist. Welch ein Glück. Kleines Beispiel: Ca. 1979 hat ein TÜV-Mann mal die Abnahme eines Pkw verweigert, weil durch eine aufgesteckte Auspuffblende, welche über das Serienendrohr leicht hinausragte, eine Leistungssteigerung erfolgt sei.

Also ich halte das Modul für völlig ungefährlich. Das Dach öffnet u. schließt wie vorher auch - nur mit etwas mehr Komfort. Und dass Elektronik auch durch andere Einflüsse störanfällig ist, dürfte hinreichend bekannt sein (Audi, die selbständig beschleunigten, auch ohne Modul etc.). Muss also nicht vom Modul kommen. Nachweis wäre kaum zu erbringen.

Darum möge jeder Interessierte das Teil einbauen (oder auch mehrere) und die Sache still auf sich beruhen lassen. Ist manchmal die allerbeste Lösung. Wir sind doch eh schon überreguliert in der BRD.

racerz336







Zitat:
Zitat von z4owner
So, ich war heute beim TÜV. Ich habe mal nachgefragt wie es aussieht wenn man so ein Modul einbaut. Aussage des Prüfers: Wenn das ganze keine ABE und kein Prüfzeichen besitzt, ist es auch nicht erlaubt einzubauen. Er wollte dann die Funktionsweise des Moduls wissen. Darauf hin hat er gesagt: Mit dem Modul wird also eine Sicherheitseinrichtung umgangen, somit "kann" es zu einer erlöschen der Betriebserlaubnis und zu einer Stillegung kommen. Grund: Es geht davon für andere Personen (und sich selbst) ein Gefährdung aus.

Ich denke das ganze geht so aus.Es ist gundsätzlich verboten. Solange nichts passiert will niemand was von einem. Nur in dem Fall das, hat man halt die A-Karte gezogen.



Wo kein Kläger, da kein Richter-oder so
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