21.03.2006, 07:58
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| Nordschleifenchiller ![Siegburg -[Deutschland]- Siegburg -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | SU | ![Siegburg -[Deutschland]- Siegburg -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | QP | 4 |
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Wagen: noch kein Auto | Rechtsfrage: Arbeitgeber streicht Urlaub! Wie würdet ihr das sehen? Gibts hier Experten zum Thema Arbeitsrecht?
Der Arbeitgeber hat Urlaub genehmigt.
Danach hat der Arbeitnehmer Urlaub gebucht und bezahlt.
Jetzt kommt der Arbeitgeber auf die Idee aus betrieblichen Gründen den Urlaub zu streichen.
Wer muss für die Kosten des bereits bezahlten Urlaubs aufkommen?
Bleibt der AN darauf sitzen, oder kann der Betrag vom AG gefordert werden?
__________________ VG Michael  |
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