Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.03.2006, 07:58   #1
Michael_ZZZ
Nordschleifenchiller
 
Benutzerbild von Michael_ZZZ


Siegburg -[Deutschland]- SU Siegburg -[Deutschland]- QP 4

 
Registriert seit: 05.07.2004
Ort: Alfter
Alter: 43
Beiträge: 8.658

Wagen: noch kein Auto
Michael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes AnsehenMichael_ZZZ genießt hohes Ansehen
Frage Rechtsfrage: Arbeitgeber streicht Urlaub!

Wie würdet ihr das sehen? Gibts hier Experten zum Thema Arbeitsrecht?

Der Arbeitgeber hat Urlaub genehmigt.
Danach hat der Arbeitnehmer Urlaub gebucht und bezahlt.
Jetzt kommt der Arbeitgeber auf die Idee aus betrieblichen Gründen den Urlaub zu streichen.
Wer muss für die Kosten des bereits bezahlten Urlaubs aufkommen?
Bleibt der AN darauf sitzen, oder kann der Betrag vom AG gefordert werden?
__________________
VG Michael

Michael_ZZZ ist offline   Mit Zitat antworten