05.04.2006, 10:51
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#8
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Fahrer
Registriert seit: 04.02.2005
Ort: Unteraegeri
Alter: 32
Beiträge: 72
Wagen: noch kein Auto
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AW: Eintragen Eisenmann ESD aus D in CH?
Wie es der Zufall so will, kann ich diese Frage mittlerweile brandaktuell und verbindlich beantworten. Habe beim Strassenverkehrsamt eine Anfrage gestartet betr. eines Eisenmann-2-Rohr-Endtopfes, Stufe "Sound". Habe die entsprechenden Papiere gemailt (Teilegutachten und nicht ABE). Habe meine Chancen schon schwinden gesehen, da keine eigentliche ABE sondern nur Gutachten.
Aber siehe da:
Sehr geehrter Herr Merz
Wir haben Ihre Unterlagen geprüft. Gemäss den Angaben ist es möglich, den Auspuffschalldämpfer an Ihrem Auto zu montieren. Eine Fahrzeugprüfung beim Strassenverkehrsamt ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass das Teilegutachten zusammen mit der Zollquittung im Fahrzeug mitgeführt werden muss und bei einer Kontrolle vorzuweisen sind.
Freundliche Grüsse
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS ZUG
Guten Tag Herr Bischof,
Anbei die entsprechenden TUEV-Dokumente zum Auspuff den ich gerne montieren möchte. Leider trage ich den Fahrzeugausweis nicht auf mir und weiss darum die Stammnummer meines Wagens nicht. Falls Ihnen das hilft: Mein Nummernschild lautet ZG ......
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und einen guten Start in den neuen Tag.
Freundliche Grüsse
René Merz
Sehr geehrter Herr Merz
Je nach dem, nach welchen Bestimmungen (Prüfkriterien) die ABE erstellt wurde, ist die Nachrüstung möglich oder nicht. Um genau zu klären, welche Kriterien die vorliegende ABE erfüllt, bitten wir Sie, uns eine Kopie der Papiere sowie die Stammnummer Ihres Fahrzeuges zukommen zu lassen. Auf Grund der Unterlagen können wir dann das weitere Vorgehen festlegen.
Freundliche Grüsse
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS ZUG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte die Möglichkeit von einem bekannten aus Deutschland zu attraktiven Konditionen einen Nachrüst-Endschallschämpfer für mein Auto zu erwerben. Der Endtopf verfügt über eine ABE und die entsprechenden Papiere sind vorhanden.
Meine Frage ist nun, ob diese Erlaubnis auch für die Schweiz gilt bzw. das Mitführen der entsprechenden Papiere genügen würde oder gilt hier ein anderes Verfahren?? Wenn ja, wäre ich froh, wenn Sie mich darüber informieren könnten, wie ich konkret vorgehen muss.
Besten Dank im voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
René Merz
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