11.05.2006, 15:29
 
*Themenstarter*
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#7
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Grandprix Fahrer
Registriert seit: 12.02.2006
Ort: Westerwald
Alter: 23
Beiträge: 1.395
Wagen: BMW Z4 roadster 2.5
Wagendetails: Black Devil
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AW: Es nimmt kein Ende :(
Zitat:
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Zitat von hartge-z4
da wäre ich an deiner stelle vorsichtig, die polizisten die ich so kenn haben eigentlich kein jura studiert und die aus der werkstatt schon gar nicht. es gibt zwar eine bagatellgrenze, die du aber spätestens dann gerissen hast wenn zu den lackschäden auch noch blech schäden kommen, egal ob diese ausgespachtelt werden müssen oder das komplett teil getauscht wird.
dazu gibt es aber auch unzählige urteile
BSP
OLG Köln
Az: 24 U 108/02
Urteil vom 04.02.2003
Vorinstanz: Landgericht Aachen – Az.: 1 O 335/01
keine ahnung ob es da zwischenzeitlich schon wieder ein gegenteiliges urteil gibt, wenn du aber wissentl. unfallfreiheit zusicherst obwohl du es besser weißt wird der käüfer aufgrund arglistiger täuschung stets den KV anfechten können (und das nach 124 ABS 2 BGB ohne Jahresfrist sondern sobald er den Schaden entdeckt)
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Sorry, aber in der Werkstatt arbeitet auch ein Gutachter, wenn der mir das sagt stimmt das schon.
Trotzdem danke, werde das Auto aber zu 95% dort auch wieder in Zahlung geben, daher überhaupt kein Thema.
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