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Alt 27.06.2006, 22:20   #10
Andy S.
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AW: Warnung an Verkäufer vor Paypal!!!!

Zitat:
Zitat von pentatomic
*Belehrmodus an*

Andy, in aller Freundschaft , Du gehst hier recht leichtfertig mit Tatbeständen bzw. -vorwürfen um - das ist weder Verleumdung, noch üble Nachrede.

Dem Käufer gegenüber nicht, weil er ihm nicht unterstellt, er wolle ihn mit Vorsatz betrügen und die Frage, ob hier jemand glaubt, er werde bezahlen ist m.E. durchaus legitim.

Paypal gegenüber nicht, weil er Paypal zwar hart ob des Geschäftsvorgangs bzw. der Geschäftspraktiken kritisiert, Paypal aber keiner strafbaren Handlung (z.B. Einbehalten des Geldes o.ä.) bezichtigt, sich nur beschwert, dass Paypal den Kaufbetrag nicht nochmals an ihn überweist.

Der Ratschlag an andere eBay-Verkäufer, in solchen Sachen Vorsicht walten zu lassen ist ebenfalls weder verleumderisch, noch üble Nachrede und maximal abmahnfähig, wobei da das Eis für den Antragsteller mehr als dünn ist und bei Weigerung, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen nur der Versuch von Paypal folgen kann, eine einstweilige Verfügung zu erhalten.
Dies ist aber (ganz nebenbei bemerkt) unwahrscheinlich, das es Paypal kaum interessieren wird und zudem mit dem Risiko behaftet, dass, sollte hier ein wacher Anwalt eine Überprüfung der EV veranlassen, der Richter bei gegenteiliger Ansicht der nächsthöheren Instanz persönlich haftbar gemacht wird. Ergo: dünnes Eis und wohl keine juristischen Konsequenzen.

Und noch einen Irrtum möchte ich korrigieren:
Von wem die Empfangsbescheinigung nun unterzeichnet ist, das ist irrelevant für cl2000 - hier ist die Post am Zug, nachzuweisen, dass ordnungsgemäss zugestellt wurde, nicht der Absender, denn der ist letztlich nicht für die ordnungsgemässe Zustellung verantwortlich machen - wie auch, sonst bräuchte man ja keine Post und dergl., wenn man die Pakete aus Gründen der Ankunftssicherheit schlussendlich doch selber vorbeitragen müsste.
Der erste Schritt war die Empfangsbestätigung - wenn nun der rechtmässige Empfänger weiterhin behauptet, er habe das Paket nicht eigenhändig angenommen oder im Nachhinein bekommen, geht das an die Versicherung der Post, die dann entweder leisten wird (was bei einem Betrag um die 200.-€ der Fall sein sollte) oder vom Adressaten eine Eidesstattliche Erklärung fordern, dass das Paket nicht von ihm angenommen wurde und ihm auch nicht über Dritte ausgehändigt.
Bei falscher Aussage an Eides statt stehen Höchststrafen bis zu 3 Jahren in der Liste, insofern wird auch schnell zeigen, ob das Paket noch auftaucht, oder tatsächlich untergegangen ist.

Also sehe ich Thorsten hier nicht in der Schusslinie stehen...zumal der hier schon reinen Tisch gemacht hätte, wenn er der Meinung wäre, das hier wäre zu heiss für sein Forum.

*Belehrmodus aus*

Grüsse,
Tom
und wie bezeichnest du das?
"Finger weg von diesem Typ: "

und es geht doch um einen italiener der im schweizer.... das ganze gepostet in einem deutschen forum...
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