05.07.2006, 22:46
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#9 |
| Grandprix Fahrer
Registriert seit: 09.10.2004 Alter: 44
Beiträge: 1.171
Wagen: BMW Z4 roadster 2.5 Wagendetails: "Rote Diva" Zweitwagen: Clio | AW: Xenon White Standlicht... Hi Ben,
die Info ist verm. § 19 Abs. 3 StVZO.
Hab es mal im link angefügt. StVZO §19: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
In Verbindung mit den Vertragsbedingungen kann ich mir vorstellen, dass die Versicherungen auf jeden Fall versuchen werden, sich von der Leistung frei zu stellen - die haben ja nur ein Fahrz. versichert, das eine Betriebserlaubnis hatte. Technische Veränderung, die zum Erlöschen führen, könnten m.E. als Obliegenheitsverletzung ausgelegt werden und somit die Versicherung freistellen.
Vielleicht findest du ja was in den Vertragsbedingungen deiner KFZ Versicherung.
Grüße
__________________ Trainer_Uli |
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