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RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-(
Hallo
Die Autohaftplicht bezahlt lediglich die durch das versicherte Fahrzeug verursachten Schäden an Dritte. Es geht sogar so weit, dass diese Assekuranz nur für Schäden aufkommt, die nur während dem Betrieb
des Autos entstehen. Sollte somit ein abgestelltes Fahrzeug in Brand geraten und dadurch Schäden an Sachen Dritter verursachen, kann sie die Leistungen verweigern.
Für solche, wie oben erwähnten Schäden genügt eine Diebstahlversicherung die meistens mit einer Teilkaskoversicherung gekoppelt ist.
unbeschwertes cruisen wünschend
uuuuuuuuuuund tschüss
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