| RE: Seitenscheibe eingeschlagen :-( Hallo
Auch solche Schäden die durch Steinschlag entstanden sind, werden, sofern man keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Die Haftpflichtversicherung für KFZ gehört zu jenen Assekuranzen, die dem Obligatorium unterliegen. Diese übernimmt ausschliesslich Schäden an Dritten die ihnen das versicherte Auto zugeführt hat.
unbeschwrtes cruisen wünschend
uuuuuuuuuuuuuund tschüss |