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Alt 01.09.2006, 09:53   #2
pentatomic
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Wagen: BMW Z3 coupé 3.0
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AW: Sitzbelegungsmatte ( Airbagleuchte )

Zitat:
Zitat von Greg80 Beitrag anzeigen
Vor ca. einem Jahr war bei meinem Z3 die Airbaglampe dauerhaft am leuchten.
Ab zum "Freundlichen" der hat den Fehler ausgelesen und gemeint die Sitzbelegungsmatte (Beifahrersitz) sei defekt. Wurde dann auch fachgerecht von BMW gewechselt Kosten ca. 200€.

Nun ist die Lampe wieder an...., die Tage war ich bei einem Kollegen der den Fehler auslesen konnte und siehe da Sitzbelegungsmatte (Beifahrersitz) defekt.
Die Lampe ging an ohne das Jemand auf dem Sitz saß oder ähn.
Hab ich jetzt eigentlich Garantie bei BMW für den Einbau bzw. das Ersatzteil?
Gruß,
Gregor!

Im Grunde muss so ein Ersatzteil meines Wissens auch 12 Monate halten. Tut es das nicht, sollte hier dann eine Gewährleistung greifen.

Da es sich hier dann aber nicht um eine Kostenübernahme durch die Werkstatt handeln wird, sondern die Kosten für die neue Matte durch BMW zu tragen wären würde ich hier an Deiner Stelle einfach mal ganz harmlos bei Deiner Werkstatt nachfragen, wie das zu regeln ist.

Grüsse,
Tom
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