17.06.2004, 19:40
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#17
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Champion
![Hannover -[Deutschland]- Hannover -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) |
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Registriert seit: 26.04.2004
Ort: Gehrden OT Everloh
Beiträge: 15.018
Wagen: BMW Z4 roadster 2.5
Wagendetails: 3D-Lack
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RE: Rechte Heckleuchte in Weiss/Rot
Einfach mal einen Thread drüber durchlesen:
http://www.zroadster.com/forum/dcboa...=&topic_page=4
Wegen dem "AR", es bedeutet, dass die Streuscheibe auch für das Rückfahrlicht geeignet ist - ist doch klar, dass BMW nicht zig verschiedene Gussformen produziert, sondern eine einzige rechte und eine einzige Linke und dort nur andersfarbiges Granulat reinpumpt.
Eine Nebelschlussleuchte muss eine bestimmte Streuscheibe haben - und wenn man das mit dem Rückfahrscheinwerfer auf einen Nenner bringt, dann hat man überall dieselben Streuscheiben und man muss nur noch die anderen beiden Kriterien einhalten:
Nebelschluss:
- Kennzeichen "F" auf der Streuscheibe
- rotes Licht
- 21 W
- max 100 cm Höhe
- min 25 cm Höhe
- min 10 cm vom Bremslicht entfernt
- Montage mittig oder links
Rückfahrlicht:
- Kennzeichen "AR" auf der Streuscheibe
- weißes Licht
- 21 Watt
- ...
Und wie ich eben gelesen habe, sind die GB-Rückleuchten nicht zwingend in Deutschland zugelassen, da sie nicht unbedingt das "E1"-Zeichen haben, sondern "E11" ... bei BMW sollten aber auch die GB-Leuchten "E1" haben - garantieren kann ich's nicht ... nur die US-Leuchten haben in jedem Fall "E1".
Gruß, Jokin
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