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RE: Blinker der Frontscheinwerfer auf Klarglas umbauen ...
Hallo,
nach einem (extrem)kurzen Gespräch mit dem Lichttechniker eines namhaften Autozulieferers:
Es ist definitiv nicht OK, da die Lichtscheibe vor dem Reflektor die Lichtverteilung (Auspreizung) in vertikaler Richtung vornimmt. Der Reflektor ist dazu nicht ausgelegt.
Entfernt man nun die Lichtscheibe hat dies das nichterfüllen gesetzlicher Werte zur Folge. Somit erlischt definitiv auch die Zulassung für den Scheinwerfer. Sollte der TÜV-Prüfer was Anderes sagen hat das nichts mit Gesetzmäßigkeit, sondern eher mit Unwissenheit zu tun.
Im Falle eines Unfalles kann ich nur hoffen, daß Euer Unfallgegner nicht sagt er hätte den Blinker nicht gesehen bzw. das Fahrzeug hätte nicht geblinkt, und es kommt keiner auf die Idee die modifizierten Teile zu überprüfen.
Meine Meinung: Für den geringen Effekt ein (viel) zu hohes Risiko.
mfg
Marcus
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