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RE: Blinker der Frontscheinwerfer auf Klarglas umbauen ...
Hallo,
Ich denke auch, daß es ein großes Risiko ist. Aber wenn der TÜV es abgenommen und eingetragen hat, hat man dann nicht "Narrenfreiheit" und kann sich bei einem evtl. Unfall, Gott behüte alle zzz und auch alle anderen, darauf berufen?
Gut, ich möchte auch keinen Ufall dadurch verursacht haben, schon gar keine Toten. Aber wie schaut es rechtlich aus?
Ist denn hier kein Anwalt mit Richtung Verkehrsrecht vorhanden?
Ich glaube, es hängt wie immer von bestimmten Menschen ab, ob TÜV-Prüfer, etc.
Grüße mit reinem Gewissen,
Tanja
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