Hallo!
Ansprüche wegen arglistig verschwiegenener Mängeln aus Kaufverträgen verjähren nicht!
Sie fallen nicht unter die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

325Ci 02/2003 Topasblau, Leder Grau
Die Straße brennt, es raucht - ein BMW ist aufgetaucht!
~ ~ ~ Andreas ~ ~ ~