| RE: Muss man Nachrüstung GRA / Tempomat beim TÜV eintragen ...
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Moin Wolfgang,
keine schlechte Frage, die Du da stellst, da die GRA aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreift. Rechtlich muss ein Nachrüstsatz eingetragen werden. Je nach Hersteller wird zum Haftungsausschluss noch ein Nachweis des Einbaus über eine Fachwerkstatt verlangt. Dies bezieht sich aber auf Geräte, die als reine Nachrüstgeräte angeboten werden. Hier werden original BMW Teile über eine Vorverkabelung verbaut. Für den E36 (Limo, Kombi, Compact) gibt es verschiedene Nachrüstsätze von BMW. Diese sind aufgrund des Herstellerursprungs eintragungsfrei, da sie ein Nachrüstteil aus dem Originalprogramm für das Fahrzeug sind. Die Abnahmen der Fahrzeuge für eine generelle Zulassung werden immer mit komplett ausgestatteten Fahrzeugen durchgeführt. Somit wird es hier im Bereich der Nachrüstung eines ja auch ab Werk für ein bestimmtes Fahrzeug bestellbares Teil keinerlei Probleme geben.
Gruß
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