| RE: M-Fahrwerk ohne M-Fahrwerk... Wenn Dir die Niederlassung im Kaufvertrag ein Fahrzeug mit M-Fahrwerk verkauft hat, dann muß sie wohl auch eins einbauen ...
Das hat nichts mit Garantie oder Kulanz zu tun, sondern mit nicht erbrachter Leistung, die Dir laut Kaufvertrag auch zusteht. Als Laie konntest Du schließlich nicht früher erkennen, daß gar kein M-Fahrwerk verbaut war.
Am besten holst Du Dir Rat bei der nächsten Verbraucherzentrale, falls die BMW-Niederlassung nicht sehr zuvorkommend reagiert.
Grüße
z3tti |