Aber Vorsicht, das Ende der Verjährungsfrist bedeutet aber nicht, dass zu diesem Zeitpunkt spätestens ein Bußgeldbescheid vorliegen muss. Lediglich die Entscheidung muss gefallen sein. Also ruhig bis zu 14 Tagen draufgeben; machem im Zweifel die Richter auch
Gruß
tcb