22.05.2007, 18:06
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#53 |
| Champion ![Hannover -[Deutschland]- Hannover -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichen_d.gif) | H | ![Hannover -[Deutschland]- Hannover -[Deutschland]-](images/kennzeichen/kennzeichenb.gif) | Z | 6 | 4 | 6 | 4 |
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Wagen: BMW Z4 roadster 2.5 Wagendetails: 3D-Lack | AW: Bremsleuchten zum Ring schalten Zitat:
Zitat von Z on Speed die betriebserlaubnis erlischt in diesem fall nicht weil das rücklicht nicht baulich verändert wird und die funktion ja erhalten bzw. sogar verbessert wird. | Ich beziehe mich auf StVZO §19 Abs.2 Satz 2. StVZO §19: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Und solange die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer durch diese Art der Veränderung nicht ausgeschlossen ist, greift diese Pauschale Aussage.
Erst ein Gutachten gibt darüber Aufschluss, ob das ok geht oder nicht.
Klingt bürokratisch, ist auch bürokratisch - und ich denke, dass man sich tunlichst zurück halten sollte mit freizügigen Genehmigungen, dass irgendwas erlaubt wäre, was nicht ausdrücklich verboten ist !! |
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