Zitat:
Zitat von PIMP
Auch beim "nie mehr nachvollziehbaren" Tausch der Türe handelt es sich immer noch um einen Unfallwagen im juristischen Sinne.
Ob man sowas beim Verkauf angibt oder nicht, muß dann jeder für sich entscheiden. 
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Sehe ich auch so. Es gibt hierfür klare gesetzliche Vorgaben, da kann man auch nix interpretieren

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Schönen Gruß