| AW: Nachrüstung Verdeckfernbedienung beim BMW-Händler Hey,
hab heute in der ADAC vom Juli geblättert und da steht ein netter Bericht.
Ich übernehme den mal.
Frage: Sind Angaben in Werbeprospekten für Neuwagen eigentlich verbindlich?
Antwort: Ja, es gibt dazu ein neues Urteil vom Amtsgericht Essen. Es ging um ein Auto, zu dessen Sonderausstattung laut Prospekt eine Lenkradfernbedienung fürs Radio gehörte. Die fehlte aber. Der Richter sah darin einen Sachmangel. Und der Kläger erhielt, nach erfolgloser Fristsetzung für eine Nachbesserung, immerhin 730€ Schadenersatz.
So ganz kann man sich bei BMW wohl doch nicht raus reden.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Gruss Torsten |