Hallo!
Hier nochmal ein Auszug aus der STVO §29 ........
§29 Übermäßige Straßenbenutzung 
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.
Inwiefern dieses "Kurventraining" in den o. a. genannten beiden Trainingsarten (KT1 und KT2) den Absatz 2 des §29 der STVO entspricht, muss jeder selbst beurteilen.
Da hier sogar eine gewerbliche Durchführung (Startgelder) angeboten wird, werden bestimmt noch weitere Sicherheitsfragen zu klären sein.
Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass solche Veranstaltungen m. E. genehmigungspflichtig sind.
Aus meiner langjährigen Tätigkeit in einem Motorsportverband und in der Organisation von genehmigungspflichtigen Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, sowie den damit verbundenen aufwendigen Genehmigungsverfahren, irritieren mich immer diese wilden Veranstaltungen die angeblich keine Erlaubnis benötigen.
Wenn das zroadster.com - Forum diesen Veranstaltungen dann auch noch eine Plattform gibt, bin darüber auch verwundert

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