AW: Leihwagen bei Rep. während der Garantie? Es besteht lediglich Anspruch auf die Mängelbeseitigung. Ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht tatsächlich nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn BMW den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätte. Davon dürfte aber wohl nicht auszugehen sein.
Sofernein kostenfreier Leihwagen zur Verfügung gestellt wird, wie das bei m ir bisher meist der Fall war, selbst bei Wartngsarbeiten o.ä., ist das allein auf dei Freundlcihkeit des Händlers zurück zu führen. Ich tanke dann aber wenigstens die Autos wieder auf.
Gruß
Thies
der sich wundert, dass es keine Schmeilies mehr gibt |