08.07.2004, 03:28
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#4
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Island hopper
Registriert seit: 10.12.2003
Ort: island in the sun
Alter: 53
Beiträge: 19.631
Wagen: BMW Z3 coupé 2.8
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AW: Leihwagen bei Rep. während der Garantie?
Zitat:
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Zitat von tcb
Es besteht lediglich Anspruch auf die Mängelbeseitigung. Ein Anspruch auf einen Leihwagen besteht tatsächlich nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn BMW den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätte. Davon dürfte aber wohl nicht auszugehen sein.
Sofernein kostenfreier Leihwagen zur Verfügung gestellt wird, wie das bei m ir bisher meist der Fall war, selbst bei Wartngsarbeiten o.ä., ist das allein auf dei Freundlcihkeit des Händlers zurück zu führen. Ich tanke dann aber wenigstens die Autos wieder auf.
Gruß
Thies
der sich wundert, dass es keine Schmeilies mehr gibt
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Hi Thies,
wenn du oben Links im Kontrollzentrum auf Einstellungen gehst und dann ganz unten auf der Seite den wysiwyg editor aktivierst, sind die Smileys wieder da
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Hasta luego. Volker
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